Was unsere Patienten sagen
Wunschbaby mit Wunschkaiserschnitt?
Angst vor den Schmerzen bei einer vaginalen Entbindung und Folgebeschwerden wie Senkung des Beckenbodens aber auch der Wunsch nach Sicherheit sind Beweggründe für eine geplante Schnittentbindung. Verfechter der vaginalen Geburt betonen zurecht wichtige Aspekte wie kindliches Immunsystem und Darmflora, die Physiologie der vaginalen Geburt und die Bedeutung des Geburtserlebnis an sich für die Mutter-Kind-Bindung. Es ist nicht richtig zu dem Thema eine Pro- oder Kontrameinung zu äußern. Gottseidank haben alle Frauen in unserem Land Zugang zu moderner medizinischer Versorgung, die einen sicheren Kaiserschnitt ermöglicht, wenn er nötig ist. Und Frauen sollen selbstbestimmt entscheiden dürfen.Trotzdem ist die Schnittentbindung eine Operation im Bauchraum mit Risiken und Nebenwirkungen. Aus vielen Studien wissen wir, dass es nach einer Sectio manchmal schwieriger sein kann, wieder schwanger zu werden, Fehlgeburtsraten steigen. Aus meiner Sicht sind wir Ärzt*innen in der Pflicht gute Aufklärungsgespräche - gegebenenfalls schon vor einer geplanten Schwangerschaft - zu führen.Sehr geehrte Dr. Käfer!
Ein herzliches Dankeschön an Sie und Ihre Kolleginnen (Fr. Dr. Flich, u. Fr. Dr. Fischelmeier) für die Betreuung. C.R.-U.Liebes Wunschbaby Team!
…ein herzlicher Frühlingsgruß mit den beiden Flöhen!
M. ist schon sechs, die Aufregung, dass die Schule bald losgeht und viel Veränderung bringen wird für groß und klein, ist spürbar. A. war im Februar zwei, sie ist unser größter Schlingel, sie hüpft den ganzen Tag, „nein“ war ihr erstes Wort, „doch“ ist ihr Lieblingswort und „gleich mami“ antwortet sie auf alle Aufforderungen und läuft davon…
Schön, dass es so ist, wie es ist!!!
Liebe Grüße
T.M.
Grippeimpfstoff nicht erhältlich
Die Nachfrage nach der Grippeimpfung ist deshalb massiv gestiegen. So ließen sich letztes Jahr unter 10 Prozent der ÖsterreicherInnen impfen, 2020 wird eine Verdoppelung der Impfungen erwartet. Doch es ist gar nicht so einfach, eine Grippeimpfung zu bekommen. Aktuell herrscht ein derartiger Engpass, dass der Impfstoff in Wien voraussichtlich erst im Dezember wieder geliefert werden kann. Es ist ungeheuer ärgerlich, dass wir als Kinderwunsch-Institut so lange auf einen Impfstoff warten müssen. Täglich raten Experten in Medien, sich gegen Grippe impfen zu lassen.Ich erwarte mir von der Politik eine Lösung, da es mir nicht nur als Arzt, sondern auch als Menschen, der mit 70 Jahren ein Corona-Risikopatient ist, ein wichtiges Anliegen ist. Jedes Jahr orientiert man sich bei den Bestellungen des Stoffes an der Impfanzahl vom Vorjahr. In diesem Ausnahmejahr war es allerdings schon im Frühjahr absehbar, dass die Nachfrage für die Impfung steigen wird, da war ja schon ein Handlungsbedarf gegeben! Es ist keine Lösung, wenn sich PolitikerInnen für die Impfung stark machen, aber offenbar nichts gegen den Engpass beim Impfstoff unternehmen.Bestens betreut
Das gesamte Team rund um Dr. Feichtinger ist äußerst freundlich bemüht. Es war stets eine angenehme Atmosphäre und wir sind sehr glücklich dass die Behandlung auf Anhieb geklappt hat.Lesen Sie mehr
Rechtliche Grundlagen
Seit 1. Juli 1992 ist das in Österreich so genannte Fortpflanzungs-Medizingesetz (FmedG) in Kraft.
Grundsätzlich ist eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung nur in einer Ehe oder einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft und nur mit schriftlichem Einverständnis erlaubt. Im Falle einer Lebensgemeinschaft muss die Zustimmung zusätzlich in Form eines Notariatsaktes oder eines gerichtlichen Protokolls erteilt werden. In Österreich ist eine künstliche Befruchtung nur dann zulässig, wenn nach dem Stand der Wissenschaft und Erfahrung alle anderen möglichen und zumutbaren Behandlungen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft durch Geschlechtsverkehr erfolglos waren oder aussichtslos sind.
Die Methoden der medizinisch unterstützen Fortpflanzung im Sinne des FMedG sind:
- Einbringen von Samen in die Gebärmutter der Frau
- Vereinigung von Eizellen und Samenzellen außerhalb des Körpers
- Einbringen entwicklungsfähiger Zellen in die Gebärmutter der Frau
- Einbringen von Eizellen oder Eizellen mit Samen in die Gebärmutter der Frau
Seit der Novellierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes 2015 ist es in Österreich nun auch möglich, dass gleichgeschlechtliche Frauenpaare eine IVF mittels Samenspende in Anspruch nehmen können. Auch die Präimplantationsdiagnostik am Embryo zur Vermeidung von familiären Erkrankungen sowie wiederholten Fehlgeburten ist seither erlaubt.
Nachdem die Samenspende in Österreich seit vielen Jahren erlaubt war, lässt das Gesetz von 2015 auch die Eizellspende zu.
Ist der Samen des Ehegatten oder des Lebensgefährten jedoch nicht fortpflanzungsfähig, ist es erlaubt, den Samen eines Dritten (Samenspender) in die Gebärmutter einzubringen (=Insemination), wobei es einer ausdrücklichen Zustimmung beider Partner in Form eines Notariatsaktes oder gerichtlichen Protokolls bedarf.